Rauchmelder

RAUCHMELDERPLICHT ab dem 01.01.2017 

Am 31. Dezember 2016 endet in NRW die Übergangsfrist zur Plicht der Installation von Rauchmeldern.

Was ist zu tun?

In allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren die zu Aufenthaltsräumen (z.B. Wohnzimmer) führen muss mindestens ein Rauchmelder installiert werden.

Wie werden Rauchmelder angebracht?

Mittig im Raum mit mindestens 50cm Abstand zur Wand und ungehinderten Zugang für Rauch (nicht abgedeckt oder verdeckt).

Wer bringt die Rauchmelder an? 

Zuständig für das Anbringen und die Inbetriebnahme ist der Eigentümer des Hauses/ der Wohnung (z.B. der Vermieter). Für die Erhaltung der Bereitschaft (z.B. Batteriewechsel) ist der Bewohner (z.B. Mieter) zuständig. Bei selbst genutztem Wohneigentum ist man für Installation und Instandhaltung zuständig.

Wo bekomme ich Rauchmelder? 

Rauchmelder gibt es an vielen Stellen zu kaufen. In Baumärkten, im Fachhandel, in Elektronikläden oder im Internet. Wichtig ist, dass der Rauchmelder eine CE-Kennzeichnung trägt.

Wie lange darf ich einen Rauchmelder benutzen? 

Rauchmelder haben eine normale Lebensdauer von 10 Jahren danach sollte man sie austauschen da die Rauchkammer zu verschmutzt ist.

Weitere Fragen?

Sprechen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Nachricht (über Kontakt oder über Facebook).

Weitere Informationen im Internet:

www.rauchmelder-lebensretter.de